Satzungen
4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Unstrut-Finne
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unstrut-Finne beschließt in ihrer Sitzung am 14.12.2010 folgende 4. Änderungssatzung zu der Verbandssatzung:
Artikel 1: Satzungsänderungen
§ 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) 1Mitglieder des Abwasserzweckverbandes sind die Städte und Gemeinden
Verbandsgemeinde Unstruttal - für die Gemeinden:
Gemeinde Balgstädt - für die nachfolgenden Ortsteile:
Burkersroda
Dietrichsroda
Hirschroda
Stadt Freyburg - für den nachfolgenden Ortsteil:
Weischütz
Laucha an der Unstrut
Nebra (Unstrut)
Karsdorf
Verbandsgemeinde Weida-Land - für die Gemeinde
Steigra mit den Ortsteilen Steigra, Jüdendorf und Kalzendorf
Verbandsgemeinde An der Finne - für die Gemeinden:
Bad Bibra
Finneland
Kaiserpfalz
Stadt Querfurt - für die nachfolgenden Ortsteile:
OT Grockstädt
OT Spielberg
OT Kleineichstädt
OT Niederschmon
OT Oberschmon
OT Weißenschirmbach
OT Vitzenburg
OT Liederstädt
OT Pretitz
OT Zingst
OT Ziegelroda incl. Hermannseck
OT Landgrafroda
§ 16 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) 1Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gilt das Eigenbetriebsrecht.
Artikel 2: Inkraftsetzen
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Nebra, den 14.12.2010
U. Reiche
ehrenamtlicher Verbandsgeschäftsführer
Bekanntmachungsvermerk:
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 29.12.2010 im Wochenspiegel, Ausgabe Naumburg/Nebra und Umgebung sowie Merseburg/Querfurt und Umgebung.