Satzungen - Bereich Laucha - Bad Bibra
2. Änderungssatzung dezentrale (mobile) Schmutzwasserentsorgung
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die dezentrale (mobile) Schmutzwasserentsorgung für das gesamte Gebiet des Abwasserzweckverbandes Laucha-Bad Bibra
(2.Änderungssatzung)
Aufgrund der §§ 6, 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG-LSA) in der Fassung vom 26.02.1998 (GVBl. S. 81), in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. S 568), in der derzeit geltenden Fassung und der Grundlage der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Laucha-Bad Bibra in der Neufassung vom 08.06.2000, in der derzeit gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Laucha-Bad Bibra in ihrer Sitzung am 11.06.2003 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1: Satzungsänderungen
Änderung § 3 Gebührenmaßstäbe
Die Abwassergebühr für die dezentrale Abwasserentsorgung wird nach der Menge bemessen, die aus der Grundstücksabwasseranlage (Kleinkläranlage, abflusslose Sammelgrube) entnommen und abgefahren wird. Rechnungseinheit für die Gebühr ist 1 Kubikmeter Fäkalschlamm bzw. Fäkalwasser. Die Grundgebühr wird pro Einwohner und Monat berechnet. Stichtag der für die Grundgebühr maßgeblichen Einwohnerzahl ist jeweils der 30.06.des laufenden Erhebungszeitraumes.
Änderung § 4 Gebührensätze
Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung beträgt die Abwassergebühr für die Entsorgung aus
a) Kleinkläranlagen 32,83 EUR
b) abflusslosen Gruben 14,33 EUR
je Kubikmeter entnommenem Fäkalschlamms bzw. Fäkalwassers.
Die Grundgebühr beträgt bei
a) Kleinkläranlagen 1,69 EUR pro Einwohner und Monat
b) bei abflusslosen Gruben 2,67 EUR pro Einwohner und Monat
Die Grundgebühr wird zum 01.07.2003 eingeführt.
Änderung § 7 Erhebungszeitraum
Erhebungszeitraum für die Abwassergebühr ist das Kalenderjahr.
Artikel 2: Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Saubach, den
12.06.2003
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachungsvermerk:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte in der Mitteldeutschen
Zeitung - Naumburger Tageblatt Nebra, Ausgabe vom 30.Juni 2003.